1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BROSER GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Spätestens mit der Entgegennahme der von der BROSER GmbH
erbrachten Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Einkaufsbedingungen des Kunden wie auch mündliche
Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, als sie von der BROSER GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebote
Die Angebote der BROSER GmbH sind freibleibend.
3. Preise
Sämtliche Preise der BROSER GmbH sind Nettopreise und verstehen
sich ab Werk oder Lieferstelle der BROSER GmbH zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils gültigen Preise sind aus den
Lieferstellen befindlichen Aushängen ersichtlich ebenso wie alle davon
separat erhobenen Zuschläge (u.a. Energiezuschlag, Zahlungsartpauschale,
Minderbetragzuschlag, Fracht, Gefahrgutzuschlag, Gefahrguttransportzuschlag,
Lagerzuschlag).
Bei Vollgutrückgaben erfolgt keine Rückerstattung des Produktpreises.
4. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungsmittel
werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt die
Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften. Ist
der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die BROSER GmbH
berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung und für den
ausstehenden Betrag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die BROSER GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, jede
weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder
Barzahlung zu liefern.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der BROSER GmbH nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im
Eigentum der BROSER GmbH. Im Verkehr mit Unternehmen behält
sich die BROSER GmbH das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen
Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die
Ware darf solange ohne Zustimmung der BROSER GmbH weder
verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder
Inbesitznahme durch Dritte hat der Kunde unverzüglich der BROSER GmbH mitzuteilen und der BROSER GmbH die zur Wahrung ihrer
Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im Verkehr mit Unternehmen ist der
Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt, soweit es ihm nicht als Endabnehmer geliefert
wurde. Der Kunde tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur
Höhe der BROSER GmbH geschuldeten Beträge sicherungshalber an
die BROSER GmbH ab. Bei einer Verbindung oder Verarbeitung mit
anderen, der BROSER GmbH nicht gehörenden Ware steht der BROSER GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu dem der verbundenen oder bei der
Verarbeitung verwendeten anderen Waren zur Zeit der Verbindung oder
Verarbeitung.
6. Lieferung, Gefahrübergang und Gefahrtragung
Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich, es sei denn, die Lieferzeit
wurde von der BROSER GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
bestätigt. Durch den Lieferauftrag sichert der Kunde der BROSER GmbH
zu, das er die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit den bestellten
technischen Gasen und für die dazu benutzten Einrichtungen zur Lagerung,
zum Transport und zur Verwendung kennt und beachten wird. Die
Beförderung der Ware einschließlich Behälter ab Lieferstelle (Werk bzw.
Lager) sowie die Beförderung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgen auf
Gefahr und zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt alle Gefahren, die sich
aus dem Aufenthalt und aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der
Ware nebst Behälter und Zubehör beim Kunden ergeben.
7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebs-, Transport- und
Energieversorgungsstörungen, außergewöhnliche Ereignisse u.ä., die
außerhalb des Einflussbereiches der BROSER GmbH stehen,
befreien die BROSER GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer
Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung bzw. Einhaltung eines vereinbarten
Termins, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche oder Rechte erwachsen.
8. Schadenersatz wegen Verletzung der Abnahmeverpflichtung
Die Parteien sind gegenseitig zur Einhaltung der Liefervereinbarung
verpflichtet. Soweit der Kunde gegenüber der BROSER GmbH seine
Abnahmeverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann die BROSER GmbH Ihre Schadenersatzansprüche wie folgt berechnen.
(Vereinbarte Gesamtbelieferung abzgl. tatsächlicher Belieferung)x
vereinbarter EUR-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten,
abzgl. 6 % pauschale Betriebs- und Verwaltungskosten. Nur für die BROSER GmbH - Flüssiggase: ((Vereinbarter Jahresbedarf x Dauer der
Liefervereinbarung) abzgl. tatsächlicher Belieferung) x vereinbarter €-Preis je
Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6% pauschale
Betriebs und Verwaltungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis, es sei
kein oder ein geringerer Schaden entstanden, vorbehalten.
9. Mietbehälter und Mietpaletten
BROSER GmbH Behälter sind Eigentum der BROSER GmbH
und werden dem Kunden nur gegen Berechnung einer Miete überlassen. Die
Unterschrift des Kunden auf einem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum
Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für Behälter. Die Höhe der Miete
richtet sich nach den in der Lieferstelle jeweils im Aushang befindlichen
Sätzen. Für Behälter, die sich länger als 90 Tage im Besitz des Käufers
befinden, verdoppelt sich ab dem 91. Tag der jeweilige Tagessatz
(Langzeitmiete). Die BROSER GmbH ist berechtigt, die Miete und
Langzeitmiete in beliebigen Zeitabschnitten für abgelaufene Mietzeiten in
Rechnung zu stellen, sie ist sofort zahlbar ohne Abzug.
Die aktuelle Anzahl Behälter im Kundenbestand wird auf jeder BROSER GmbH Rechnung aufgeführt.
Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das Schweigen eines Kunden
auf diese Bestandsangaben als deren Bestätigung und damit die rechtliche
Willenserklärung gelten soll. Etwaige Bestandsdifferenzen hat der Kunde
innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei der BROSER GmbH unter Nennung der Gründe anzuzeigen.
10. Rückgabe der BROSER GmbH Behälter
BROSER GmbH Behälter samt Zubehör sind unverzüglich, in
ordnungsgemäßem Zustand und kostenfrei an die BROSER GmbH oder
an den von der BROSER GmbH angegebenen Bestimmungsort
zurückzugeben. Die Rückgabe anderer Behälter ist keine Erfüllung des
Herausgabeanspruchs der BROSER GmbH. Kommt der Kunde der
Aufforderung zur Rückgabe des in seinem Besitz befindlichen Behälters nicht
nach oder sollte sich der zurückgegebene Behälter in nicht
ordnungsgemäßem Zustand befinden, ist die BROSER GmbH berechtigt,
einen pauschalierten Schadenersatzanspruch für den Behälter in Höhe des
jeweiligen Wiederbeschaffungswertes in Rechnung zu stellen, mindestens
jedoch EUR 3.500 für Flüssigflaschen bis 30 Liter bzw. EUR 10.000 pro
Flüssigflasche bis 150 Liter und EUR 19.700 pro Flüssigflasche bis 1.000 Liter.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
11. Behälter des Kunden
Bei der BROSER GmbH eingehende Kundenbehälter werden - sofern
kein anderer schriftlicher Auftrag vorliegt - gefüllt und gegen Berechnung der
Tagespreise für Ware, Abfüllung, Fracht und eventuelle Instandsetzung an
den Kunden zurückgegeben. Die BROSER GmbH ist berechtigt,
Kundenbehälter samt Zubehör, die den Sicherheitsvorschriften nicht
Entsprechen, vor der Füllung ohne besonderen Auftrag instandzusetzen und
auch vorgeschriebene Prüfungen durch den Tüv auf Kosten des Kunden
durchführen zu lassen.
12. Behandlung fehlerhafter Behälter
Undichte Behälter sind sofort ins Freie zu bringen; danach ist das Werk oder
die Lieferstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlerhaft erscheinende
Behälter dürfen nicht benutzt werden. Sie sind mit dem auffälligen Hinweis
„Untersuchen“ zu versehen und unverzüglich zurückzugeben. Gleichzeitig mit
der Rücksendung muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der
Beanstandung angezeigt werden.
13. Besonderheiten bei Gase-Lieferung im Service Fahrzeug
Dem Service-Wagen ist eine unverzögerte Abtankung zu ermöglichen.
Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu dessen Lasten.
14. Mängelansprüche
Im Verkehr mit Unternehmen bestehen Ansprüche für offensichtliche Mängel
nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen
nach Erhalt der Ware der BROSER GmbH schriftlich anzeigt. Bei
Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die BROSER GmbH
ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern,
wenn es nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im
Übrigen erfolgt die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen des Mangels
verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn
der BROSER GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle
der BROSER GmbH zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
15. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von
der BROSER GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen der BROSER GmbH. Im Verkehr mit Unternehmen
haftet die BROSER GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der BROSER GmbH zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
16. Gerichtsstand, Datenschutz
Gerichtsstand ist Frankenthal (Pfalz), wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. Gleiches gilt, wenn der Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach
Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt oder dieser im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die BROSER GmbH
speichert personenbezogene Kundendaten unter Beachtung der Vorschriften
des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde erklärt sich zum Zweck seiner
Bonitätsprüfung damit einverstanden, dass die BROSER GmbH bei der
für den Wohn-/Unternehmenssitz zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für
allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei
Erkundigungen einholt. Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist die BROSER GmbH berechtigt,
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Die BROSER GmbH
ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden zu übermitteln,
welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags betreffen.
17. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.



