Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der BROSER GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der von der BROSER GmbH erbrachten Lieferung und Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einkaufsbedingungen des Kunden wie auch mündliche Nebenabreden haben nur insofern Gültigkeit, als sie von der BROSER GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Angebote
Die Angebote der BROSER GmbH sind freibleibend.


3. Preise
Sämtliche Preise der BROSER GmbH sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk oder Lieferstelle der BROSER GmbH zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweils gültigen Preise sind aus den Lieferstellen befindlichen Aushängen ersichtlich ebenso wie alle davon separat erhobenen Zuschläge (u.a. Energiezuschlag, Zahlungsartpauschale, Minderbetragzuschlag, Fracht, Gefahrgutzuschlag, Gefahrguttransportzuschlag, Lagerzuschlag).
Bei Vollgutrückgaben erfolgt keine Rückerstattung des Produktpreises.

4. Zahlung
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die BROSER GmbH berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung und für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die BROSER GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der BROSER GmbH nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der BROSER GmbH. Im Verkehr mit Unternehmen behält sich die BROSER GmbH das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Ware darf solange ohne Zustimmung der BROSER GmbH weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder Inbesitznahme durch Dritte hat der Kunde unverzüglich der BROSER GmbH mitzuteilen und der BROSER GmbH die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im Verkehr mit Unternehmen ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit es ihm nicht als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der BROSER GmbH geschuldeten Beträge sicherungshalber an die BROSER GmbH ab. Bei einer Verbindung oder Verarbeitung mit anderen, der BROSER GmbH nicht gehörenden Ware steht der BROSER GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem der verbundenen oder bei der Verarbeitung verwendeten anderen Waren zur Zeit der Verbindung oder Verarbeitung.

6. Lieferung, Gefahrübergang und Gefahrtragung
Angegebene Lieferzeiten sind nicht verbindlich, es sei denn, die Lieferzeit wurde von der BROSER GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt. Durch den Lieferauftrag sichert der Kunde der BROSER GmbH zu, das er die einschlägigen Vorschriften für den Umgang mit den bestellten technischen Gasen und für die dazu benutzten Einrichtungen zur Lagerung, zum Transport und zur Verwendung kennt und beachten wird. Die Beförderung der Ware einschließlich Behälter ab Lieferstelle (Werk bzw. Lager) sowie die Beförderung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt alle Gefahren, die sich aus dem Aufenthalt und aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware nebst Behälter und Zubehör beim Kunden ergeben.

7. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, außergewöhnliche Ereignisse u.ä., die außerhalb des Einflussbereiches der BROSER GmbH stehen, befreien die BROSER GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Pflicht zur Lieferung bzw. Einhaltung eines vereinbarten Termins, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche oder Rechte erwachsen.

8. Schadenersatz wegen Verletzung der Abnahmeverpflichtung
Die Parteien sind gegenseitig zur Einhaltung der Liefervereinbarung verpflichtet. Soweit der Kunde gegenüber der BROSER GmbH seine Abnahmeverpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann die BROSER GmbH Ihre Schadenersatzansprüche wie folgt berechnen. (Vereinbarte Gesamtbelieferung abzgl. tatsächlicher Belieferung)x vereinbarter EUR-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6 % pauschale Betriebs- und Verwaltungskosten. Nur für die BROSER GmbH - Flüssiggase: ((Vereinbarter Jahresbedarf x Dauer der Liefervereinbarung) abzgl. tatsächlicher Belieferung) x vereinbarter €-Preis je Einheit, abzgl. Wareneinsatz- und Transportkosten, abzgl. 6% pauschale Betriebs und Verwaltungskosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis, es sei kein oder ein geringerer Schaden entstanden, vorbehalten.

9. Mietbehälter und Mietpaletten
BROSER GmbH Behälter sind Eigentum der BROSER GmbH und werden dem Kunden nur gegen Berechnung einer Miete überlassen. Die Unterschrift des Kunden auf einem Lieferbeleg erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für Behälter. Die Höhe der Miete richtet sich nach den in der Lieferstelle jeweils im Aushang befindlichen Sätzen. Für Behälter, die sich länger als 90 Tage im Besitz des Käufers befinden, verdoppelt sich ab dem 91. Tag der jeweilige Tagessatz (Langzeitmiete). Die BROSER GmbH ist berechtigt, die Miete und Langzeitmiete in beliebigen Zeitabschnitten für abgelaufene Mietzeiten in Rechnung zu stellen, sie ist sofort zahlbar ohne Abzug. Die aktuelle Anzahl Behälter im Kundenbestand wird auf jeder BROSER GmbH Rechnung aufgeführt. Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass das Schweigen eines Kunden auf diese Bestandsangaben als deren Bestätigung und damit die rechtliche Willenserklärung gelten soll. Etwaige Bestandsdifferenzen hat der Kunde innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich bei der BROSER GmbH unter Nennung der Gründe anzuzeigen.

10. Rückgabe der BROSER GmbH Behälter
BROSER GmbH Behälter samt Zubehör sind unverzüglich, in ordnungsgemäßem Zustand und kostenfrei an die BROSER GmbH oder an den von der BROSER GmbH angegebenen Bestimmungsort zurückzugeben. Die Rückgabe anderer Behälter ist keine Erfüllung des Herausgabeanspruchs der BROSER GmbH. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Rückgabe des in seinem Besitz befindlichen Behälters nicht nach oder sollte sich der zurückgegebene Behälter in nicht ordnungsgemäßem Zustand befinden, ist die BROSER GmbH berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatzanspruch für den Behälter in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes in Rechnung zu stellen, mindestens jedoch EUR 3.500 für Flüssigflaschen bis 30 Liter bzw. EUR 10.000 pro Flüssigflasche bis 150 Liter und EUR 19.700 pro Flüssigflasche bis 1.000 Liter. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

11. Behälter des Kunden
Bei der BROSER GmbH eingehende Kundenbehälter werden - sofern kein anderer schriftlicher Auftrag vorliegt - gefüllt und gegen Berechnung der Tagespreise für Ware, Abfüllung, Fracht und eventuelle Instandsetzung an den Kunden zurückgegeben. Die BROSER GmbH ist berechtigt, Kundenbehälter samt Zubehör, die den Sicherheitsvorschriften nicht Entsprechen, vor der Füllung ohne besonderen Auftrag instandzusetzen und auch vorgeschriebene Prüfungen durch den Tüv auf Kosten des Kunden durchführen zu lassen.

12. Behandlung fehlerhafter Behälter
Undichte Behälter sind sofort ins Freie zu bringen; danach ist das Werk oder die Lieferstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlerhaft erscheinende Behälter dürfen nicht benutzt werden. Sie sind mit dem auffälligen Hinweis „Untersuchen“ zu versehen und unverzüglich zurückzugeben. Gleichzeitig mit der Rücksendung muss der empfangenden Stelle der Versand und die Art der Beanstandung angezeigt werden.

13. Besonderheiten bei Gase-Lieferung im Service Fahrzeug
Dem Service-Wagen ist eine unverzögerte Abtankung zu ermöglichen. Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu dessen Lasten.

14. Mängelansprüche
Im Verkehr mit Unternehmen bestehen Ansprüche für offensichtliche Mängel nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware der BROSER GmbH schriftlich anzeigt. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die BROSER GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn es nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Im Übrigen erfolgt die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen des Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der BROSER GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle der BROSER GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

15. Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von der BROSER GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der BROSER GmbH. Im Verkehr mit Unternehmen haftet die BROSER GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der BROSER GmbH zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

16. Gerichtsstand, Datenschutz
Gerichtsstand ist Frankenthal (Pfalz), wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn der Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die BROSER GmbH speichert personenbezogene Kundendaten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde erklärt sich zum Zweck seiner Bonitätsprüfung damit einverstanden, dass die BROSER GmbH bei der für den Wohn-/Unternehmenssitz zuständigen Schufa (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholt. Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, so ist die BROSER GmbH berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Die BROSER GmbH ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden zu übermitteln, welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags betreffen.

17. Schlussbestimmungen
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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